Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD)
Stress konzentriert sich oft im Kiefergelenk und in den umliegenden Muskeln der Halswirbelsäule. Wenn Ober- und Unterkiefer nicht in der idealen Position aufeinander treffen, kann es zu einer Funktionsstörung und somit zu Schmerzen kommen. Wir sprechen dabei von einer Craniomandibulären Dysfunktion (CMD). Unser Kausystem ist über Muskeln und Nerven intensiv mit anderen Teilen des Bewegungsapparats verbunden. Alle Teile des Bewegungsapparates beeinflussen sich gegenseitig und arbeiten in Ketten zusammen. Wegen dieser komplexen Zusammenhänge ist es für betroffene Patienten oft sehr schwierig die genaue Ursache zu finden und die richtige Therapie zu wählen. Wir helfen dir mit unserem ganzheitlichen Ansatz, dem nachzugehen.
1. Seid ihr von den Krankenkassen und der Unfallversicherung anerkannt?
Ja. Unsere Praxis ist von allen Schweizer Krankenkassen und Unfallversicherungen anerkannt. Die Kosten ärztlich verordneter Physiotherapie werden somit übernommen.
2. Mein Arzt hat mir eine Physiotherapieverordnung ausgestellt. Darf ich selbst bestimmen, wo ich in die Therapie will?
Ja, in der Schweiz gilt die freie Therapeutenwahl. Das bedeutet, dass du unabhängig von deinem Versicherungsstatus jederzeit selbst entscheiden darfst, wo du dich behandeln lassen willst. Das gilt auch, wenn dein Arzt dich explizit an eine bestimmte Einrichtung verwiesen hat.
3. Wie lange dauert eine Physiotherapiebehandlung?
Es werden 30-minütige Einheiten vereinbart, die effektive Behandlungszeit liegt jedoch bei ca. 25 Minuten, sodass der Therapeut die Behandlung dokumentieren kann.
4. Was muss ich zur ersten Physiotherapiebehandlung mitbringen?
Die Verordnung für Physiotherapie, Auswertungen von diagnostischen Untersuchungen (Bsp: MRI-Bericht), die Krankenkassenkarte und bei unfallbedingten Behandlungen den Unfallschein, sowie die persönliche Agenda für Terminabsprache.
Sei am Besten zehn Minuten vor Therapiebeginn bei uns, damit du das Anmeldeformular schon ausfüllen kannst. Nimm lockere, bequeme Klamotten und ein Handtuch mit. Dein behandelnder Physiotherapeut wird dann alles Weitere mit dir besprechen.
5. Wie oft muss ich in die Physiotherapie?
Das hängt von der Schwere des Problems und vom Heilungsverlauf ab. In der Regel sind es zwei Therapiesitzungen pro Woche.
6. Wie lange ist meine Physiotherapieverordnung gültig?
Eine Physiotherapieverordnung ist drei Monate lang gültig. Sie sollte jedoch innert fünf Wochen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Solltest du die Verordnung nicht in dieser Frist starten können, dann melde dich bei deinem Arzt, der dir gerne weiterhelfen wird.
7. Wann bekomme ich die Rechnung für meine Behandlung?
Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, rechnen wir wenn immer möglich auf elektronischem Weg mit deiner Krankenkasse/ Unfallversicherung ab. Einzelne Versicherungen sind technisch nicht in der Lage, elektronische Rechnungen zu verarbeiten. In diesen Fällen behalten wir uns vor, dir unsere Leistung nach der letzten Behandlung direkt in Rechnung zu stellen. Mit dem beigelegten Rückforderungsbeleg kannst du die Kosten dann an deine Versicherung weiterreichen.
8. Darf ich einen bereits vereinbarten Termin absagen oder verschieben?
Selbstverständlich. Bitte jedoch frühzeitig Bescheid geben, sodass wir das Zeitfenster mit anderen Patienten belegen können. Kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 24h vorher) müssen wir dir leider verrechnen.
9. Ich habe keine Verordnung. Darf ich trotzdem in die Physiotherapie?
Selbstverständlich. Du kannst unsere Dienstleistung auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen (siehe Preisliste).
10. An welchen Orten bietet ihr die Domizilbehandlungen an?
Die Fahrtkostenpauschale, welche die Versicherung übernimmt, beträgt ca. 30 Franken – unabhängig von der Distanz zwischen Praxis und Wohnort. Wenn du ca. 10 Minuten von uns entfernt wohnst, dann ist die Fahrt durch die Versicherung gedeckt. Bei über 10 Minuten wird dir der zusätzliche Aufwand privat in Rechnung gestellt.
11. Akuttermin — Werden die Kosten von der Versicherung übernommen?
Nein. Der Akuttermin findet als Selbstzahlerleistung statt. Sind jedoch weitere Behandlungen notwendig, um das Problem zu beheben, dann empfehlen wir dir deinen Arzt aufzusuchen. Durch die Ausstellung eine Physiotherapieverordnung können die weiteren notwendigen physiotherapeutischen Behandlungen von der Versicherung übernommen werden.